Gefahrstofflagerung mit Auffangwannen
WHG, StawaR, TRGS & Co |
Grundlagen zur Gefahrstofflagerung & technische Anforderungen an Auffangwannen.
Die Rolle von Auffangwannen bei der Gefahrstofflagerung
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 20a)
Wassergefährdende Stoffe korrekt lagern auf Auffangwannen
Der Schutz unserer Umwelt sollte im natürlichen Interesse unseres Arterhalts liegen.
Im Folgenden gibt es für Dich einen Ratgeber zu gesetzlichen Grundlagen sowieso der korrekten Nutzung von Auffangwannen und Gefahrstoff-Lagerung.
Außerdem findest du hier ein Glossar zu Fachbegriffen/Abkürzungen und weiterführende Links zu Institutionen, Behörden und Informationsseiten im Zusammenhang mit der Gefahrstoff-Lagerung.
Bitte beachte, dass diese Seite eine Übersicht und Schnelleinstieg bieten soll. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine Prüfungen im Einzelfall.
Die wichtigsten Gesetze und Regelwerke
1. Das WHG - Wasserhaushaltsgesetz als Grundlage
Das WHG schreibt vor: bringe keine Stoffe in Gewässer ein, die die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändern.
Besonders strenge Regeln gelten in Wasserschutzgebieten.
Das Wasserhaushaltsgesetz stellt Basis-Regeln auf für:
- Eine nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässern (Grundwasser, Bäche, Flüsse, Seen, Meere)
- nachhaltiges Handeln von Unternehmen das Gewässerschäden verhindert
Wenn du hier fahrlässig handelst, und Schäden an Gewässern verursachst, musst du dafür haften (Wasserhaushaltsgesetz §89). Jede deiner Bemühungen, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sicher zu machen, kommt dir im Schadenfall zugute. Denn Umwelt-/Gewässersanierung ist aufwendig und teuer - wenn überhaupt möglich!
2. AwSV - Wann brauche ich eine Auffangwanne?
Die AwSV beschreibt Anforderungen zum Bau und zur Betreibung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe. Die Verordnung gilt für Privathaushalte und Unternehmen – Bundesweit. Sie vertieft Inhalte des WHG um eine praktische Umsetzung zum Schutz unserer Gewässer zu Regeln.
Beispiele für Anlagen und Anlagenteile, die hier u.a. behandelt werden
- Tankstellen
- Heizölverbraucheranlagen
- Rohrleitungen, ober und unterirdischer Art
- Lager in denen potenziell schädliche Stoffe lagern
- Rückhalteeinrichtungen und Auffangwannen für den Fall von Verlust von Stoffen/Havarien
Die AwSV schreibt Auffangwannen generell dort vor, wo es
dazu kommen kann, dass wassergefährdende Stoffe verschüttet werden oder auslaufen können.
Das heißt, in deinem Lager, wo du Dosen, Kanister, Kannen, Fässer oder
IBC-Tanks lagerst oder zwischenlagerst.
In deinem Betrieb, in Bereichen wo du umweltschädliche Stoffe umfüllst, tankst oder deinen täglichen
Bedarf bereithältst.
3. StawaR - Welchen Anforderungen muss eine Auffangwanne aus Stahl entsprechen?
Die StawaR (Stahlwannen Richtlinie -
Richtlinie über die Anforderungen an Auffangwannen aus
Stahl mit einem Auffangvolumen bis 1000 Liter)wurde vom DiBT (Deutsches Institut für Bautechnik) verfasst.
Sie ist ein technisches Regelwerk, das als Anlage 17 zur Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht wurde.
Um eine gesetzliche Zulassung als Rückhalteeinrichtung zu bekommen müssen Auffangwannen aus Stahl nach dieser Richtlinie gefertigt sein.
Aus ihr ergeben sich Anforderungen an:
- Werkstoffe und Wanddicken:
- z.B. unseren verwendeten Baustahl nach DIN EN 10025-2 - S235JR mit 3 mm Mindestwanddicke
- Korrosionsschutz:
- Beschichtung gemäß DIN EN ISO 12944-1, -4, -5
- Verzinkung gemäß DIN EN ISO 1461
- Nichtrostende Stähle: Auswahl gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-30.3-6
- Herstellung und Schweißtechnik:
- Ausführungsklasse: EXC2 gemäß DIN EN 1090-2
- Schweißanweisungen (WPS): nach DIN EN ISO 15609
- Schweißerqualifikation: nach DIN EN ISO 9606-1
- Schweißnähte: Vollständig durchgeschweißt, ohne Risse oder Bindefehler
- Eckverbindungen als doppelseitige Kehlnähte oder stumpfgeschweißte Ecknähte
- Kreuzstöße sind zu vermeiden
- Konstruktion:
- Freibord: Mindestens 2 cm (nicht im Auffangvolumen enthalten)
- Aufkantung: Mindestens 5 cm hoch
- Bodenfreiheit: Mindestens 100 mm zur Korrosionskontrolle
- Abläufe: Nicht zulässig
- Aufstellung und Standsicherheit
- Prüfungen und Kennzeichnungen der Wannen:
- werkseitige Dichtheitsprüfung: Zerstörungsfrei, z. B. Vakuumverfahren (DIN EN 1593) oder Farbeindringverfahren (DIN EN ISO 3452-1)
- Kennzeichnung: folgende Informationen müssen jederzeit auf der Wanne klar zu erkennen sein:
- Hersteller, Herstellungsjahr und -nummer
- Werkstoff der Wanne
- Auffangvolumen
- Maximale Dichte der Lagerflüssigkeit
- Maximale Nutzlast
- Hinweis: „Verwendung nach StawaR“
- Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen)
Zudem müssen Auffangwannen zur Gefahrstofflagerung 100% dicht und Flüssigkeitsundurchlässig sein – Sie dürfen keinen Abflussbesitzen!
Über diese Punkte musst Du dir keinen Kopf zerbrechen, das haben wir schon gemacht:
Alle Auffangwannen im Auffangwannen.Shop erfüllen diese Vorgaben und sind mit der ÜHP - Übereinstimmungserklärung ausgezeichnet.
Du musst dafür sorgen, dass mindestens der Inhalt des größten gelagerten Behälters hineinpasst, wenn er ausläuft – sowie mindestens 10% der lagernden Gesamtmenge und, dass der lagernde Stoff den Werkstoff der Wanne nicht angreift.
4. Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 510
Die TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) regelt die Schutzmaßnahmen, die bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zu ergreifen sind. Sie umfasst allgemeine Anforderungen und spezifische Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch chemische Stoffe und Gemische dienen. Im wesentlichen werden folgende Punkte geregelt:
- Gefährdungsbeurteilung: Bevor mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Diese muss die Art, das Ausmaß und die Wahrscheinlichkeit der Gefährdung durch den Gefahrstoff bestimmen. Hieraus kann sich folglich auch die Notwendigkeit ergeben eine Auffangwanne zu nutzen, wenn mit flüssigen Gefahrstoffen gearbeitet wird.
- Arbeitsplatzgestaltung: Der Arbeitsplatz muss nach der Beurteilung so gestaltet sein, dass die Gefahrstoffexposition minimiert wird. Dazu gehören Belüftungsmaßnahmen, die Wahl geeigneter Geräte und Arbeitsverfahren sowie die Vermeidung von Leckagen, Staub-, Dampf-, Feuerbildung usw.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Je nach Gefährdung muss geeignete Ausrüstung, wie Handschuhe, Schutzbrillen, Atemschutz oder andere PSA zur Verfügung gestellt und genutzt werden.
- Schulung und Unterweisung: Arbeitnehmer müssen regelmäßig über die Gefährdungen durch Gefahrstoffe und die richtigen Schutzmaßnahmen informiert und geschult werden.
- Sicherheitsdatenblätter: Für alle verwendeten Gefahrstoffe müssen Sicherheitsdatenblätter vorliegen, die Informationen zu Gefährdungen, Handhabung und Schutzmaßnahmen enthalten.
- Lufttechnische Maßnahmen: Geeignete Lüftungsanlagen (z.B. lokale Absaugung) müssen eingesetzt werden, um die Konzentration von Gefahrstoffen in der Luft zu verringern und die Exposition der Mitarbeiter zu reduzieren.
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen: Es müssen Notfallpläne und geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen vorhanden sein, falls es zu einem Unfall mit Gefahrstoffen kommt. Auffangwannen selber sind eine Maßnahme, um die unkontrollierte Ausbreitung von Gefahrstoffen zu verhindern. Ebenso müssen Maßnahmen zur Beseitigung von Leckagen festgelegt sein.
- Kennzeichnung und Lagerung: Gefahrstoffe und müssen entsprechend den Vorgaben gekennzeichnet und sicher gelagert werden, um ein versehentliches Freisetzen zu verhindern. Diese Kennzeichnungspflicht findet gilt somit auch in Lagern mit Auffangwannen.
Die TRGS 510 ist Teil der Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass mit Gefahrstoffen verantwortungsvoll und sicher gearbeitet wird, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Glossar zu Institutionen & Fachbegriffen Gefahrstofflagerung
Bei Recherchen in unserem Tätigkeitsbereich merken selbst wir immer wieder: Deutschland ist ein Land langer Begriffe und wundersamer Abkürzungen.
Deshalb haben wir hier ein kleines Glossar mit Quellen und Links zur weiteren Recherche erstellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Nationale Regelungen & Institutionen
a) Institutionen
- BMUV - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- UBA - Umwelt Bundesamt: unterstützt BMUV
- Zentrale Umweltbehörde Deutschlands
- Verantwortlich für Immissions-, Boden-, Abfall- und Wasserwirtschaft
- Umweltforschung
- Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Verfahrensprüfung
- Öffentlichkeitsarbeit zu Umweltbelangen
- Veröffentlichung zahlreicher Dokumente (z.B. AwSV)
- BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Zuständig für technische Regelwerke wie TRGS und TRBS)
- AGS - Ausschuss für Gefahrstoffe (Beratungsgremium, zuständig u.a. für die Erarbeitung der TRGS; BMAS/BAuA)
- BMAS - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- ABS - Ausschuss für Betriebssicherheit (Beratungsgremium des BMAS im Bereich Betriebssicherheit)
- DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik (Zulassungen, Bewertungen und Genehmigungen im Bauwesen)
- DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Entwicklung von Unfallverhütungsvorschriften und Förderung von Sicherheitsstandards im Umgang mit Gefahrstoffen)
- Rigoletto - Plattform des Umwelt Bundesamtes zu wassergefährdenden Stoffen
- Suchfunktion: Einstufung, CAS-Nummer, EG-Nummer
- CAS-Nummer - Internationaler Bezeichnungsstandard für chemische Stoffe
- EG-Nummer - Schlüssel-Identifikator in der IUCLID-Software
b) Technische Regelwerke & Vorschriften
- AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
AwSV - PDF – Online - Gesetze im Internet.de – BMUV - TRGS - Technische Regeln für Gefahrstoffe
Mehr dazu auf baua.de- TRGS der Reihe 500 - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (bei Tätigkeiten)
- TRGS 509 - Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll-/Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter - Downloads - baua.de
- TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Downloads - baua.de
- TRwS - Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe
- DWA-A 779; TRwS 779:2006-04 - Allgemeine Technische Regelungen
- DWA-A 781; TRwS 781:2021-07 - Tankstellen für Kraftfahrzeuge
- DWA-A 791; TRwS 791:2022-07 - Heizölverbraucheranlagen
- DIN EN 14879-2 - Beschichtungen/Auskleidungen für den Korrosionsschutz industrieller Anlagen
- DWA-A 785; TRwS 785:2022-08 - Bestimmung des Rückhaltevermögens
- VDI 6230 Blatt 1 - Messung der Flüssigkeitsdichtheit
- VDI 3975 Blatt 2 - Organisation der Lagerung
- TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit
Mehr dazu auf baua.de - GefStoffV - Gefahrstoffverordnung: Umgang mit gefährlichen Stoffen im Arbeitsschutz
GefStoffV - Gesetze im Internet – BAuA.de - MVV TB (DIBt) - Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
- StawaR - Stahlwannen-Richtlinie (Anhang 17 der MVV TB) - PDF-Download
- ASR - Arbeitsstättenrichtlinie
2. Europäische und internationale Regelwerke
- Europa Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
- CLP-Verordnung – Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures (EU)
- REACH-Verordnung – Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals
- GHS – Global Harmonisiertes System zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen (UN)
- ATP - Mechanismus zur kontinuierlichen Anpassung an technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
- IUCLID - Internationale Datenbank (entwickelt von der ECHA) - IUCLID
- ECHA - European Chemicals Agency (zentrale europäische Behörde für Chemikalien) - ECHA
3. Fachbegriffe
- Gefahrenklasse - beschreibt die Art der physikalischen Gefahr für Menschen und Umwelt
- Gefahrenkategorie - Unterteilt die Gefahrenklassen nach Schweregrad
- H-Sätze - Beschreiben Gefährdungen durch Stoffe oder Gemische
- P-Sätze - Beschreiben Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen
- LAU-Anlage - Anlage für das Lagern, Abfüllen und Umschlagen von Gefahrstoffen
- Kleingebinde - Dosen, Kannen, Kanister
- IBC - Intermediate Bulk Container
- Auffangwanne - Vorrichtung zum Auffangen flüssiger, umweltschädlicher Stoffverluste
- ÜHP – Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle
- ÜH – Übereinstimmungserklärung des Herstellers
- ÜZ – Übereinstimmungserklärung des Herstellers, basierend auf einem Zertifizierungsverfahren (z. B. DIBt-zertifiziert)
- CE – Europäische Übereinstimmungserklärung des Herstellers